Darf das Fahrrad / E-Bike auch privat genutzt werden?
Nach §8 Absatz 2 Satz 8 EstG wird als monatlicher Durchschnittswert der privaten Nutzung 1 Prozent auf die auf volle 100 Euro abgerundeten Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung („0,25%“) des Händlers einschließlich der Umsatzsteuer festgesetzt – damit darf das Fahrrad in vollem Umfang privat genutzt werden.