Muss das Fahrrad oder E-Bike den Vorschriften der StVZO entsprechen?
Der Erlass der Landesfinanzminister über die steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern enthält keine Festlegung über die Ausstattungsmerkmale des Fahrrades. Insofern liegt die Entscheidung über die Ausstattung beim Unternehmen und dem Mitarbeiter. Allerdings ist eine StVZO konforme Ausstattung obligatorisch, wenn das Fahrrad für den Weg zur Arbeit benutzt werden soll, da dieser in der Regel über öffentliche Straßen führt. Außerdem ist der Arbeitgeber daran interessiert, dass sein Mitarbeiter sicher unterwegs ist.