Wie funktioniert Leasing über die Gehaltsumwandlung?

Durch die Gehaltsumwandlung wird beim E-Bike-Leasing noch einmal kräftig gespart. Dank des Abzugs der Mehrwertsteuer und reduzierter Lohnnebenkosten wird die neue Form der Mobilität für Arbeitsweg und Freizeit jetzt noch attraktiver.

Der Rundumschutz sorgt für allzeit sorgenfreies Fahren. Darüber hinaus werden bei einem Bike im Wert von 3.000 Euro die Gesamtkosten bei einer Leasing-Laufzeit von 36 Monaten um ca. 42  Prozent gesenkt.

Dank der vielen Vorteile des Bike-Leasings bieten sich für Unternehmen und Mitarbeiter völlig neue Möglichkeiten im Bereich zeitgemäßer, gesunder und umweltschonender Mobilität.

 

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Vergleichsrechnung Ersparnis bei  Entgeltumwandlung                                                 ohne Bike mit Bike
Bruttogehalt 3.000,00 € 3.000,00 €
abzüglich Leasingrate 0,00 € -97,38 €
Bruttogehalt nach Umwandlung 3.000,00 € 2.902,62 €
Zuzüglich geldwerter Vorteil (1% vom geviertelten Bruttolistenpreis) 0,00 € +7,00 €
Berechnungsgrundlage zur Versteuerung = 3.000,00 € = 2.909,62 €
Abzüge (Lohnsteuer, Soli, Kirchensteuer, KV, PV, RV, AV) -1.067,66 €  -1.023,81 €
Summe Nettogehalt = 1.932,34 € = 1.885,81 €
Abzug 1% Fahrrad (1% vom halben Bruttolistenpreis)  0,00 €  – 7,00 €
Auszahlungsbetrag auf Konto  = 1.932,34 € = 1.878,81 €
Gehaltsabrechnung ohne Fahrrad 1.932,34 €
Entgeltumwandlung -1.878,81 €
Vom Gehalt einbehaltener Betrag (effektiver Leasingpreis)  = 53,53 €