Was passiert, wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen frühzeitig verlässt?
Der Leasingnehmer ist die Koelnmesse und nicht der Arbeitnehmer. Damit liegen alle Rechte und Pflichten am Leasingvertrag hier. Die Leasinggesellschaft hat den Arbeitnehmer nicht als Verpflichteten im Vertrag. In unserer Betriebsvereinbarung ist festgehalten, dass der Arbeitnehmer den Überlassungsvertrag zwischen Koelnmesse und Arbeitnehmer nur im Falle der Kündigung des Arbeitsverhältnisses kündigen kann