Was passiert bei einem Schaden, der im Ausland entsteht, beispielsweise an Rahmen, Dämpfer oder Felge? Kann man vor Ort zu einem Fahrradhändler gehen, das Fahrrad reparieren lassen und die Rechnung im Nachgang bei seinem EURORAD-Fahrradhändler einreichen?
Der Versicherungsschutz gilt weltweit. Im Ausland befinden sich allerdings keine Kooperationspartner, die den Schaden direkt mit der Versicherung abrechnen können.
Sie müssen daher zunächst in Vorleistung gehen. Die Kosten können Sie nach Ihrer Rückkehr in Deutschland über einen EURORAD-Kooperationspartner oder direkt bei der Versicherung geltend machen.