Was passiert mit dem Fahrrad/E-Bike nach Ende der Leasinglaufzeit?
Es besteht die Möglichkeit, das Fahrrad/E-Bike am Ende der Laufzeit zu übernehmen.
Je nach Vertragslaufzeit beträgt der fällige Restwert:
Bei 36 Monaten Laufzeit 17 % des Neupreises
Bei 48 Monaten Laufzeit 12 % des Neupreises
Wenn man das Fahrrad rauskaufen möchte, so ist bis spätestens
2 Monate vor Vertragsende Ihre HR-Abteilung zu informieren, welche dann die Information an die Leasinggesellschaft weitergibt.
Genaue Bestimmungen werden in der Regel im Überlassungsvertrag festgehalten.