Unabhängig davon, von wem der Schritt ausgeht, die Versicherung deckt diesen Fall ab und das Fahrrad kann mit Ende des Dienstverhältnisses zurückgegeben werden ohne, dass zusätzliche Kosten anfallen.
Wenn man das Fahrrad behalten möchte, kann man von der Leasinggesellschaft ein Angebot für die vorzeitige Vertragsauflösung anfordern. Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre HR-Abteilung, damit diese auf die Leasinggesellschaft zugehen und ein Angebot anfordern kann.