Darf ich mit meinem E-Bike Kinder in einem Kinderanhänger ziehen / Kindersitz transportieren?
Hierbei muss auf die gesetzliche Bezeichnung geachtet werden. Die Grundlage dazu bietet §21 Abs. 3 StVO. Demnach ist der Transport mit den normalen Pedelecs erlaubt, mit E-Bikes (selbstständig fahrend/ ohne Tretunterstützung) wiederum nicht.