Deckt der Rundumschutz auch verursachte Schäden an Gegenständen Dritter ab?

Der Rundumschutz greift bei sämtlichen Schadensfällen, die das eigene geleaste Bike betreffen. Schäden, die durch den Nutzer an Gegenständen Dritter verursacht werden, müssen über die private Haftpflichtversicherung abgewickelt werden. Jeder Mitarbeiter, der ein E-Bike leasen möchte, sollte prüfen, ob seine private Haftpflicht E-Bikes einschließt.