Dürfen Arbeitnehmer das Dienstrad an andere verleihen?

Grundsätzlich sollte dies in einer Betriebsvereinbarung oder in der Überlassungsvereinbarung festgehalten werden, die zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen wird. Üblicherweise werden die eigenen Familienmitglieder als Nutzungsberechtigte eingetragen. Es ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer per Überlassungsvertrag für etwaige durch den Leiher verursachte Schäden haftet. Details für die Regelungen bei der Koelnmesse können Sie der BV Fahrrad-Leasing entnehmen.