Ist es rechtlich in Ordnung, die Sozialabgaben einfach zu reduzieren?

Bei der Zurverfügungstellung der Fahrräder / E-Bikes kann eine Gehaltsumwandlung erfolgen, wobei dieser Gehaltsumwandlungsbetrag nicht mit dem anzusetzenden Sachbezug identisch sein muss. Der in der Gehaltsabrechnung anzusetzende Sachbezug ist sozialabgabenpflichtig und auch lohnsteuerpflichtig, wie wenn Gehalt in dieser Höhe gezahlt worden wäre. In der Gehaltsabrechnung muss daher der Sachbezug bei der Bruttoabrechnung aufgenommen und bei der Auszahlung dann ebenfalls als Nettobetrag in Abzug gebracht werden. Hierdurch werden die Sozialabgaben und die Lohnsteuerbeträge in Abzug gebracht.