Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen?

Ein Arbeitnehmer kann mehrere E-Bikes leasen. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der 1 % Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen.“ Hat seine Frau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das 2. E-Bike auch versteuern (2x 1% vom Bruttolistenpreis).