Kann ein Arbeitnehmer auch mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen?

Ein Arbeitnehmer kann mehrere Fahrräder / E-Bikes leasen, wenn der Arbeitgeber dies zulässt. Ist die gleichzeitige private Nutzung der verschiedenen, auch privat genutzten Firmenwagen jedoch so gut wie ausgeschlossen, weil die Nutzung durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörenden Personen (z.B. Ehefrau, Kinder) nicht in Betracht kommt, so ist für den Ansatz der reinen Privatfahrten mit der „0,25%“ Regelung vom Bruttolistenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs auszugehen. Hat die Ehefrau kein eigenes E-Bike, muss er den Sachbezug für das zweite E-Bike auch versteuern (2 x „0,25%“ vom Bruttolistenpreis).