Was passiert mit dem Dienstrad nach Ende der Leasinglaufzeit?

Es besteht die Möglichkeit das Dienstrad am Ende der Laufzeit zu übernehmen. Je nach Vertragslaufzeit beträgt der fällige Restwert: Bei 36 Monaten Laufzeit 17 % des Neupreises Bei 48 Monaten Laufzeit 12 % des Neupreises Wenn man das Fahrrad rauskaufen möchte, so ist bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende Ihre HR-Abteilung zu informieren, welche dann die Information an die Leasinggesellschaft weitergibt. Genaue Bestimmungen werden in der Regel im Überlassungsvertrag festgehalten.