Was passiert, wenn der Arbeitnehmer länger als 6 Wochen krank ist und in die Lohnfortzahlung geht?

Wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krank ist, so endet nach Ablauf dieses Zeitpunktes die Pflicht zur Zahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt. Dies ändert nichts an dem bestehenden Leasingvertrag, welcher hierdurch nicht beendet wird. Wie die betroffenen Raten folglich beglichen werden kann im Überlassungsvertrag festgelegt werden. Wenn der Arbeitgeber das Fahrrad / E-Bike weiterhin zur Verfügung stellt, handelt es sich insoweit um eine weitere Entgeltleistung des Arbeitgebers, die sozialversicherungsrechtlich als Zuschuss zum Krankengeld zu qualifizieren ist. Dieser bleibt sozialversicherungsrechtlich unberücksichtigt, wenn er 50 Euro im Monat nicht übersteigt. Zur Lohnsteuer ist festzustellen, dass dieser Zuschuss grundsätzlich lohnsteuerpflichtig ist und im Hinblick auf die Höhe und die entsprechenden Lohnsteuerklassen monatlich keine einzubehaltende Lohnsteuer anfallen dürfte. Sie sind aber auf der Lohnsteuerbescheinigung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu erfassen.