Dürfen Arbeitnehmer das Dienstrad an andere verleihen?
Das Rad kann verliehen werden. Es ist zu jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.
Das Rad kann verliehen werden. Es ist zu jedoch zu beachten, dass der Arbeitnehmer für etwaige durch Dritte verursachte Schäden haftet.
Unabhängig davon, von wem der Schritt ausgeht, die Versicherung deckt diesen Fall ab und das Fahrrad kann mit Ende des Dienstverhältnisses zurückgegeben werden ohne, dass zusätzliche Kosten anfallen. Wenn man das Fahrrad behalten möchte, kann man von der Leasinggesellschaft ein Angebot für die vorzeitige Vertragsauflösung anfordern. Bitte informieren Sie rechtzeitig Ihre HR-Abteilung, damit diese auf … Read more
Das Dienstradleasing ist ein sehr komfortabler Weg, ein Fahrrad zu leasen. Der besondere Vorteil für Mitarbeitende besteht darin, dass im Zuge der Gehaltsumwandlung die Leasingrate vor der Lohnsteuer bezahlt wird und damit für diesen Teil des Gehalts keine Steuer abgeführt werden muss. Weiters gibt es für die geleasten Fahrräder ein umfassendes Versicherungspaket, es ist also … Read more
Ein Arbeitnehmer kann 2 Fahrräder / E-Bikes leasen.
Sie können die Exklusivmarken Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren Modelle der am Markt erhältlichen Marken leasen. Dies gilt für alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes (Pedelecs) bis zu einem Händlerverkaufspreis in Höhe von maximal 12.000 Euro brutto (der Höchstwert des Kaufpreises kann vom Arbeitgeber limitiert werden). Die „0,25“ Prozent-Regelung gilt sowohl für … Read more
Man kann selbst entscheiden, wie lange der Leasingvertrag laufen soll. Lediglich bei E-Bikes ist es wichtig auf 48 Monate zu gehen, weil die Auszahlung der Bundesförderung an die Vertragslaufzeit gekoppelt ist.
Nein, ein gebrauchtes Rad kann nicht ins Leasing eingebracht werden.
Es besteht die Möglichkeit das Dienstrad am Ende der Laufzeit zu übernehmen. Je nach Vertragslaufzeit beträgt der fällige Restwert: Bei 36 Monaten Laufzeit 17 % des Neupreises Bei 48 Monaten Laufzeit 12 % des Neupreises Wenn man das Fahrrad rauskaufen möchte, so ist bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende Ihre HR-Abteilung zu informieren, welche dann … Read more
Aufgrund der aktuellen Situation ist uns bewusst, dass es momentan zu längeren Wartezeiten bei Terminen zur UVV kommt. Sofern Sie die UVV in der festgelegten „Frist“ nicht wahrnehmen können, soll sich möglichst um einen zeitnahen Termin bemüht werden. Ob eine Nutzung des Dienstrades auch ohne durchgeführte UVV möglich ist, bitten wir im Innenverhältnis zu klären. … Read more
Sie können die Exklusivmarken Pegasus, BULLS, Hercules, Kettler, ZEMO sowie alle weiteren Modelle der am Markt erhältlichen Marken leasen. Dies gilt für alle Arten von Fahrrädern und E-Bikes (Pedelecs) bis zu einem Händlerverkaufspreis in Höhe von maximal 6.500 Euro brutto. Die „0,25“ Prozent-Regelung gilt sowohl für Fahrräder und E-Bikes.